Die neuen gesetzlichen Regelungen für Berufskraftfahrer erleichtern es deutschen Unternehmen, qualifizierte LKW- und Busfahrer aus Drittstaaten einzustellen. Ultimo Consulting unterstützt Sie dabei, diese Fachkräfte effizient und rechtskonform in Ihr Unternehmen zu integrieren.
Mit dem § 24a der Beschäftigungsverordnung (BeschV) können Arbeitgeber Fahrer aus Drittstaaten beschäftigen, wenn sie die erforderlichen Erlaubnisse und Qualifikationen mitbringen. Fahrer aus bestimmten Ländern wie dem Westbalkan und Südafrika profitieren zusätzlich von der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), wodurch ihre Führerscheine unter bestimmten Bedingungen umgeschrieben werden können.
Wie Ihr Unternehmen von den neuen Regelungen profitiert
Unsere Leistungen für Ihr Unternehmen
Ultimo Consulting bietet Ihnen einen kompletten Rekrutierungsservice, um qualifizierte Fahrer schnell und effizient in Ihr Unternehmen zu integrieren:
Jetzt qualifizierte Fahrer für Ihr Unternehmen sichern
Benötigen Sie zuverlässige LKW- oder Busfahrer für Ihr Unternehmen? Wir übernehmen den gesamten Prozess – von der Auswahl der Bewerber bis zur erfolgreichen Einstellung.
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Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Personalziele erreichen – Ultimo Consulting bringt Sie mit den besten Fahrern zusammen!